Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5661
OLG Schleswig, 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21 (https://dejure.org/2021,5661)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21 (https://dejure.org/2021,5661)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. März 2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21 (https://dejure.org/2021,5661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,5661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1
    Strafbarkeit des sog. "Stealthing"

  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 1
    Strafbarkeit des heimlichen Abziehens des Kondoms beim Geschlechtsverkehr; Vorzeitige Entfernung des Kondoms gegen den Willen des Geschlechtspartners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Heimlich ungeschützter Geschlechtsverkehr - Stealthing

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Abgezogen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stealthing - das absprachewidrig entfernte Kondom

  • lto.de (Kurzinformation)

    Freispruch für "Stealthing" aufgehoben: Heimlich ungeschützter Geschlechtsverkehr ist strafbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Heimliches Abstreifen eines Kondoms ist ein sexueller Übergriff

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des "Stealthing"

  • schleswig-holstein.de PDF, S. 4 (Leitsatz)

    StGB § 177 Abs. 1

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Stealthing, das heimliche Abstreifen des Kondoms beim Sex, ist eine Straftat

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Stealthing - Kondom heimlich abziehen ist strafbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sexueller Übergriff durch heimliches Abstreifen des Kondoms

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stealthing: Heimliches Entfernen des Kondoms bei Geschlechtsverkehr als sexueller Übergriff strafbar - Ejakulation in Opfer nicht Voraussetzung für Strafbarkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 619
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 27.07.2020 - 4-58/20

    Strafbarkeit des sog. Stealthing

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21
    Obergerichtlich hat bisher allein das Kammergericht Berlin (Urteil vom 27. Juli 2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20)) im Grundsatz eine Strafbarkeit angenommen, wenn auch entschieden allein für den - hier bisher nicht festgestellten - Fall, dass es auch zu einer Ejakulation gekommen ist.

    Dies wird schon daran deutlich, dass zum einen mit dem Fortfall des Kondoms auch eine weitere Barriere gegenüber Intimität entfällt und zum anderen das Risiko der Infektion mit einer übertragbaren Krankheit (insbesondere mit dem HI-Virus) oder einer ungewollten Schwangerschaft vergrößert wird (Herzog FS Fischer (2018), 351, 354; KG Berlin, Urteil vom 27. Juli 2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, bei juris Rn. 25 ff für den Fall - jedenfalls - einer Ejakulation).

    Anders als es das Kammergericht einschränkend entschieden hat (KG Berlin Urteil vom 27. Juli 2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, bei juris Rn. 25 ff.), kommt es für den Senat allerdings nicht darauf an, ob es tatsächlich nicht nur zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, sondern - wie in dem vom Kammergericht entschiedenen Fall - auch zur Ejakulation gekommen ist.

  • AG Freiburg, 22.07.2020 - 25 Ds 230 Js 23725/18

    Strafbarkeit des sog. Stealthing

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21
    d) Hinsichtlich der dargelegten Ausführungen weiß sich der Senat in Übereinstimmung mit den Grundpositionen der schon erwähnten Entscheidung des Kammergerichts und einer Entscheidung des AG Freiburg (Urteil vom 22. Juli 2020 - 25 Ds 230 Js 23725/18 -, bei juris).
  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 333/18

    Diebstahl (Wegnahme; Gewahrsam; Geldscheine im Ausgabefach eines Geldautomaten;

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21
    Beispiele sind etwa das Einverständnis des Geldinstituts mit dem Gewahrsamsübergang am Geldautomaten nur bei ordnungsgemäßer Bedienung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2019 - 3 StR 333/18 -, Rn. 16-18) oder die Strafbarkeit des Hausfriedensbruchs bei Identitätstäuschung (Sternberg-Lieben/Schittenhelm in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2019, § 123 StGB, Rn. 22).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 7/20

    Sexuelle Nötigung (Begriff der sexuellen Handlung; keine Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21
    Diese Handlung stellt eine sexuelle Handlung dar, wenn sie objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 7/20 -, Rn. 10).
  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 546/18

    Vergewaltigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21
    Soll der Schutzzweck des § 177 Abs. 1 StGB ernst genommen werden, muss nämlich stets entscheidend sein, dass kein Einverständnis mit der konkreten sexuellen Handlung besteht (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 546/18 - bei juris, Rn. 7).
  • OLG Hamm, 01.03.2022 - 5 RVs 124/21

    Selbstbestimmungsrecht des § 177 Abs. 1 StGB ; Bestimmung der Bedingungen der

    Anknüpfungspunkt für die Strafbarkeit ist dabei - wie sich aus den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 18/9097 S. 23) sowie der systematischen Zusammenschau mit Abs. 2 (OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21 -, Rn. 22, juris; Renzikowski, in: MünchKomm, 4. Aufl. 2021, § 177 StGB Rn. 50) ergibt - nicht der rechtsgeschäftliche, sondern der natürliche Wille des Opfers.

    Die mit dieser Fragestellung befassten Obergerichte - KG Berlin (Beschluss vom 27.07.2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20) -, juris); OLG Schleswig (Urteil vom 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21 -, Rn. 22, juris); Bayerisches Oberstes Landesgericht (Beschluss vom 20.08.2021 - 206 StRR 87/21 -, juris) - sind der herrschenden Meinung (s. die Nachweise bei Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20.08.2021 - 206 StRR 87/21 -, juris) gefolgt und haben einheitlich und mit überzeugender Begründung die Strafbarkeit des "Stealthing" nach § 177 Abs. 1 StGB jedenfalls dann bejaht, wenn der Täter in den Körper des Opfers absprachewidrig ejakuliert.

    Somit kann sich das Einvernehmen des Sexualpartners konkret sehr wohl nur auf bestimmte sexuelle Handlungen - beispielsweise Geschlechtsverkehr ausschließlich unter Verwendung eines Kondoms - beziehen, während gleichzeitig anderen sexuellen Handlungen ein erkennbarer Wille entgegenstehen kann (OLG Schleswig, Urteil vom 19. März 2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21 -, Rn. 16, juris).

  • BGH, 13.12.2022 - 3 StR 372/22

    Nachschlagewerk; sexueller Übergriff (Stealthing - gegen den erkennbaren Willen

    a) Für die Frage, ob eine sexuelle Handlung dem maßgeblichen Willen zuwiderläuft, kommt es auf die konkret vorgenommene Handlung an (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 546/18, NStZ 2019, 407 Rn. 7; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19. März 2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21, NStZ 2021, 619 Rn. 14 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 1. März 2022 - III-5 RVs 124/21, NStZ-RR 2022, 276).

    Der Gebrauch eines Präservativs betrifft die Art und Weise des Sexualvollzugs und führt zu einer anderen qualitativen Bewertung (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19. März 2021 - 2 OLG 4 Ss 13/21, NStZ 2021, 619 Rn. 17; BayObLG, Beschluss vom 20. August 2021 - 206 StRR 87/21, NStZ-RR 2022, 43, 44; KG, Beschluss vom 27. Juli 2020 - (4) 161 Ss 48/20 (58/20), OLGSt StGB § 177 Nr. 5 S. 5 f.; Camargo, ZStW 2022, 351, 375; SSW-StGB/Wolters, 5. Aufl., § 177 Rn. 18; Schumann/Schefer in Festschrift Kindhäuser, 2019, S. 811, 816; anders dagegen Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 177 Rn. 5).

  • BayObLG, 20.08.2021 - 206 StRR 87/21

    Strafbarkeit des Stealthing - minder schwerer Fall

    Von der überwiegenden Rechtsprechung und Meinung im Schrifttum wird dies grundsätzlich bejaht (KG, Beschluss vom 27. Juli 2020, (4) 161 Ss 48/20 (58/20), juris - jedenfalls für den Fall der Ejakulation in den Körper des bzw. der Geschädigten; OLG Schleswig, Urteil v. 19. März 2021, 2 OLG 4 Ss 13/21, juris - ohne die vorgenannte vom KG vorgenommene Einschränkung; El Ghazi, StV 2021, 314, 317 f.; Makepeace, KriPoZ 2021, 10, 12 f.; Hoffmann, NStZ 2019, 16, 17 f.; Hoven, NStZ 2020, 578, 580 f.; Fischer, StGB § 177 Rn. 2c, 9a; Renzikowski in Münchener Kommentar, StGB, 4. Aufl. 2021, § 177 Rn. 51; Ziegler in BeckOK StGB, 50. Ed., Stand 1. Mai 2021, § 177 Rn. 9a; a.A. AG Kiel, Urt. v. 17. November 2020, 38 Ds 559 Js 11670/18, BeckRS 2020, 38969 aufgehoben von OLG Schleswig aaO.; Heger in Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl. 2018, § 177 Rn. 5 a.E.).

    19. März 2021 (2 OLG 4 Ss 13/21, juris) über einen Fall zu entscheiden, in welchem nach dem heimlichen Entfernen des Kondoms durch den Täter eine Ejakulation zwar nicht festgestellt, es aber zur Fortsetzung des Geschlechtsverkehrs gekommen war, und bejaht die "eigene und andere Qualität" des Geschlechtsverkehrs ohne Kondom gegenüber Geschlechtsverkehr mit Kondom ebenfalls nicht ausschließlich mit dem Schutz vor Infektionen und Schwangerschaft, sondern auch mit dem Entfallen einer "weitere[n] Barriere gegenüber Intimität" (juris Rn. 17).

  • LG Düsseldorf, 01.04.2022 - 8 KLs 8/21
    In Anschluss an die Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in dem Urteil vom 19. März 2021, Az.: 2 OLG 4 Ss 13/21 (juris), geht die Kammer von einer Strafbarkeit des vorliegenden Tatgeschehens in Form eines sexuellen Übergriffs gem. § 177 Abs. 1 StGB aus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht